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Das privatärztliche Gutachten ProSitu als externe Qualitätsprüfung - in der Zusammenarbeit mit Ärzten gehen wir bewährte Wege
Die Diagnose des HNO-Arztes und die damit einhergehende Verordnung einer Hörhilfe bilden den ersten Schritt zur Qualitätssicherung in der Hörsystem-Versorgung. Drei Monate nach der Prüfung des Hörgewinns durch den HNO-Arzt (Kassenforderung/ Muster15) und insgesamt vier Monate nach dem ersten Termin bei GEERS erfolgt im Rahmen des GEERS-Qualitäts-Systems die abschließende Qualitäts-Kontrolle.
Diese Abschlusskontrolle kann direkt im GEERS-Fachgeschäft oder im Rahmen einer externen Überprüfung, in Form des privatärztlichen Gutachtens eines HNO-Arztes, der den Kommunikationsgewinn für reale Hörumgebungen überprüft, erfolgen.
Eine Honorierung durch GEERS kann auf der Basis der GOA Ziffer 80 erfolgen.
Das ProSitu Gutachten wurde von der Ärztekammer geprüft und als „im Einklang mit dem Arztrecht“ bestätigt.
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