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In Deutschland (Stand September 2005) hat jedes Mitglied einer Krankenkasse Anspruch auf den Festbetrag bei einer Verordnung einer Hörhilfe durch einen HNO-Arzt mit Kassenzulassung. Dieser Betrag wird praktisch als Zuschuss der Krankenkasse betrachtet. GEERS bietet Ihnen entsprechend dieses Kassen-Festbetrags immer eine technisch gute Lösung, die jedoch in ihrer Leistung höherwertige Hörsysteme nicht ersetzen kann.

In der Regel hat der Versicherte nach sechs Jahren Anspruch auf den Festbetrag für ein weiteres Hörsystem. In Ausnahmefällen ist auch ein früherer Anspruch möglich. Hat der Hörverlust inzwischen jedoch so weit zugenommen, dass der HNO-Arzt eine neue Hörhilfe verordnet, übernimmt die Kasse auf Antrag den entsprechenden Festbetrag.

Anders sind die Kassen-Regelungen bei eventuell anfallenden Reparaturen. Hier werden lediglich feste Listenpreise übernommen, die in der Regel die Reparaturkosten der Industrie nicht decken.

Mit dem GEERS-Schutzbrief können Kunden dieses Risiko jedoch abdecken. Mit der Entrichtung eines einmaligen Betrags trägt Geers für insgesamt vier Jahre ab dem Kaufdatum des Hörsystems sämtliche Kosten für Reparaturen oder eine Erneuerung der Ohrschale.

Sie möchten eine erstklassige Hörtechnik nutzen und trotzdem Liquidität behalten? GEERS bietet Ihnen die Möglichkeit, den privaten Eigenanteil an der Hörtechnik in bequemen Raten zu bezahlen. Sprechen Sie uns an.

 
 
 
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